Rücknahmekonzept gemäß ElektroG3
Gemäß §19 ElektroG ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte (B2B-Geräte) eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen.
Möchten Sie die Abholung und ordnungsgemäße Entsorgung eines oder mehrerer gewerblich genutzter Elektrogeräte bei uns anfragen, so können Sie dieses über nachfolgendes Formular tun: